Campinglatzordnung
1) Für den Eintritt in den Campingplatz ist es die Erlaubnis der
Direktion notwendig.
2) Die Besucher sind ohne die Erlaubnis der Direktion nicht
zugelassen. Die Besucher werden darum gebeten, den Campingplatz
zu Fuss zu betreten, nachdem Sie im Büro einen gültigen Ausweiss
hinterlegt haben. Bei Besuchen , die länger als eine halb Stunde
dauern, ist die Gebühr für tagesbesucher zu entrichten.
Besuchtszeit ist von 8:00 bis 20:00 Uhr.
3) Die Gäste müssen den Stellplatz oder die Unterkunft bis
spätestens 10:00 Uhr am Abfahrtstag ausräumen.
4) Die Campinggebühr wird nach der Anzahl der Übernachtungen
berechnet und muss bei der Abfahrt entrichtet werden. Bei
Abfahrten nach 12:00 Uhr wird eine Übernachtung mehr berechnet.
5) Das Parken der Fahrzeuge ist nur in den Plätzen eralubt, die
von der Direktion gezeigt werden.
6) Motorräder müssen mit abgestelltem Motor auf den Platz
geschoben werden.
7) Vom 14:00 bis 16:00 und vom 23:00 bis 8:00 Uhr tritt die Ruhe
in Kraft. Das Auf- und Abbauen von Zelten sowie jegliche Art von
Lärm ist nicht gestattet. Üben Mäßigung in Geräuschen während
des Tages. Fernsehgeräte sind nur mit niedriger Lautstärke
zugelassen.
8) Die Gäste müssen Sorge für Ihre persönliche Gegestände haben:
die Direktion lehnt jede Verantwortungen für eventuelle
Diebstähle oder Shaden den Fahrzeugen, Zelten oder anderen
Gegeständen ab, mit Ausnahme für die Gegestände, die die Gäste
der Direktion in Verwahrung anvertraut haben, nachdem sie eine
Empfangsbestätigung abgegeben hat.
9) Es ist verboten mit Wasser oder Ball auch in den Stellplätzen
spielen.
10) Jeder Shaden am und jedes unerlaubte Entfernen von Eigentum
des Campingplatzes muss erstattet werden.
11) Es ist Pflicht die Vegetation, die Hygiene und die
Reinlichkeit des Campingplatzes zu schonen.
Als Umweltsschutzmaßnahme wird empfohlen, den Gebrauch von
Reiningungs- und Spülmitteln sowie Wasser- und Stromverbrauch
auf ein Minimum zu reduzieren.
12) Hunden müssen immer an der Leine geführt werden, die Hälter
müssen sie draussen den Campingplatz für ihre Notdurfte
begleiten. Die Hälter haben den Pflicht eventuelle Exkrementen
ihres Hundes zu entfernen.
13) Den Hunden ist der Zutritt zu den Unterkunften des
Campingplatzes, zum Scwimmbad und zu den Toiletten verboten. Die
Hälter übernehmen die volle Haftung.
14) Der elektriche Anschluss, nach vorheriger Zustimmung der
Direktion, muss mit sicherheitsgerechter Erdung gestattet sein.
15) Nach Ermessen der Direktion können Nichtbeachtung vorstender
Richtlinien und ein Betragen, das der Harmonie und dem Zweck des
Campingplatzes schadet, die Entfernung vom Platz als
unerwünschter Gast zu Folge haben.
16) Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 40% des Betrages
angefordert.
Absage der buchung
1) Bis einem Monat vom Ankunftstag bedingt den Abzug von 50%.
2) Wenig als ein Monat vom Ankunftstag bedingt den Verlust der
ganzen Anzahlung.
3) Nachträgliche Ankünfte oder vorzeitige Abfahrten bedingen
keine Preisermäßigung.
4) Im Fall vom Ankunft nach 20:00, Bitte, Teilen der Direktion
mit.